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Oft gefragt

Gut zu wissen

Wie sind die Teilnahmebedingungen?

Die Anmeldungen werden nur mit der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung und in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Datenschutzinformationen findest du unter: www.voegb.at/datenschutz

Grundsätzlich sind vor der Teilnahme an einer Veranstaltung des zentralen VÖGB-/AK-Seminarprogramms die Grundseminare der eigenen Gewerkschaft zu besuchen. Ausnahmen erfolgen mit Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft.

Pro Betrieb und Termin können maximal 5 Personen an einem Seminar teilnehmen.

Um auch jenen Kolleg:innen, die ein Seminar noch nicht absolvieren konnten, die Möglichkeit zu geben dieses zu besuchen, kann eine Teilnahme an einem Angebot nur nach einer Frist von 5 Jahren wiederholt werden.

Wie kann ich mich anmelden?

  • Deine Anmeldung erfolgt über unsere Website und wird nur mit der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung berücksichtigt. Informationen dazu findest du unter www.voegb.at/datenschutz
            
    Auf diese Weise trifft deine Anmeldung schnell und mit allen erforderlichen Angaben in unserem Seminarbüro ein.
     
  • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. In Ausnahmefällen können bei einigen Seminaren auch andere Prioritäten gesetzt werden, z. B. Geschlechterquoten.
     
  • Bei einigen Seminaren gibt es spezielle Teilnahmevoraussetzungen. Bitte die Hinweise bei den einzelnen Ausschreibungen beachten.
     
  • Im Fall der Überbelegung eines Seminars kommst du auf eine Warteliste und wirst verständigt, sobald ein Platz frei wird.
     
  • Etwa fünf Wochen vor Seminarbeginn erhältst du genauere Informationen zum Seminar.

Wichtig: Falls deine Seminaranmeldung aus irgendeinem Grund hinfällig wird, ersuchen wir dich, uns umgehend zu informieren. So können wir frei gewordene Plätze neu besetzen und Stornokosten, die auch aus deinen Mitgliedsbeiträgen bezahlt werden, vermeiden!

Nur für Mitglieder der GÖD und younion Landesorganisation Wien: Die Anmeldung muss mindestens 7 Wochen vor Seminarbeginn erfolgen (Grund: Dienstfreistellung).

Für welche Zielgruppen sind die Angebote?

Falls nicht anders angegeben: Betriebsrät:innen, Personalvertreter:innen, Jugendvertrauenspersonen, Gewerkschaftsfunktionär:innen, ÖGB- und AK-Angestellte, aktive Gewerkschaftsschüler:innen.
Für Spezialausbildungen (Euro-Betriebsrät:innen, Betriebsrät:innen im Aufsichtsrat, Sicherheitsvertrauenspersonen, Laienrichter:innen, Sozialversicherung, Behindertenvertrauenspersonen, REFAK): siehe Angaben bei der Ausschreibung.

Bekomme ich eine Seminarbestätigung?

Eine Seminarbestätigung erhalten alle Teilnehmer:innen, sofern der festgelegte Prozentsatz der Unterrichtseinheiten besucht wurde. Diese Mindestanwesenheit umfasst in der Regel 75% der gesamten Unterrichtseinheiten eines Seminars.

Kann die Mindestanwesenheit nicht erfüllt werden, wird das Seminar als nicht teilgenommen gewertet und keine Seminarbestätigung ausgestellt.

Wie ist die Unterbringung?

Grundsätzlich im Einzelzimmer - genaue Informationen erfolgen mit der Seminareinladung.

Eine Anreise am Vortag ist nur dann möglich, wenn das Seminar vor 10 Uhr beginnt. Wer am Vortag anreisen möchte, muss dies bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn dem VÖGB-Seminarbüro bekannt geben. Bei Anreise am Vortag werden die Kosten für das Abendessen nicht übernommen.

Gibt es Kinderbetreuung?

Bei unseren Seminaren sind Kinder willkommen (bei entsprechenden Möglichkeiten im Seminarhotel):

  • Ab drei Kindern pro Seminar stellen wir eine professionelle Kinderbetreuung zur Verfügung.
  • Bei weniger als drei Kindern pro Seminar übernehmen wir - im Fall einer Begleitperson - 50% der Aufenthaltskosten.
  • Bitte um rechtzeitige Rücksprache (Anzahl und Alter der Kinder bei der Anmeldung bekannt geben).

Wie lange dauern die Seminare?

Im Normalfall gestaltet sich die Zeitplanung der Seminare wie folgt:

  • Anreisetag: 10.00 bis 17.30 Uhr (6,5 UE á 60 Minuten)
  • Voller Seminartag: 09.00 bis 17.30 Uhr (7,5 UE á 60 Minuten)
  • Abreisetag: 09.00 bis 13.00 Uhr (4 EU á 60 Minuten)

Auf Abweichungen davon wird gesondert hingewiesen!

Für den Abschluss eines Seminars ist die durchgehende Teilnahme Voraussetzung. Bei weniger als 75% Anwesenheit kann keine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.

Gibt es einen Fahrtkostenzuschuss?

Von VÖGB/AK kann kein Fahrtkostenzuschuss übernommen werden.

Bildungsfreistellung - wie geht das?

Wie lange dauert die Bildungsfreistellung maximal?

Jedes Mitglied des Betriebsrates hat während einer Funktionsperiode (5 Jahre) grundsätzlich Anspruch auf 3 Wochen und 3 Arbeitstage Bildungsfreistellung.

Ausnahme: Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal 5 Wochen ausgedehnt werden. Ein besonderes Interesse könnte zum Beispiel eine Ausbildung in Arbeitstechnik und Unfallschutz sein.

Wird in dieser Zeit mein Entgelt weiter bezahlt?

Ja, in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten besteht für diese 3 Wochen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Ausnahme: Sind dauernd weniger als 20 Beschäftigte im Betrieb tätig, hat der Betriebsrat/die Betriebsrätin trotzdem den Anspruch auf Bildungsfreistellung, allerdings ohne Entgeltfortzahlung. In der Regel übernimmt in diesem Fall der Veranstalter den Entgeltausfall.

Für welche Bildungsveranstaltungen kann ich eine Freistellung beantragen?

Bildungsfreistellung kann nur für Veranstaltungen beantragt werden, die von kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer:innen (Gewerkschaften und Arbeiterkammern) oder Arbeitgeber:innen (Wirtschaftskammer) veranstaltet werden oder von diesen als geeignet anerkannt werden. Die Bildungsveranstaltungen müssen außerdem Kenntnisse vermitteln, die der Ausübung der Funktion als Betriebsrat/Betriebsrätin dienen.

Kann ich meine Bildungsfreistellung jederzeit in Anspruch nehmen?

Über die Bildungsfreistellung muss zunächst der Betriebsrat einen Beschluss fassen. Spätestens vier Wochen vor Beginn der Freistellung muss der/die Betriebsinhaber:in informiert werden. Der Zeitpunkt der Freistellung muss in Übereinstimmung zwischen Betriebsrat/Betriebsrätin und Betriebsinhaber:in festgelegt werden. Dabei sind sowohl die Interessen des Betriebes als auch die des/der Betriebsrät:in zu berücksichtigen.

Haben auch Ersatzbetriebsrät:innen Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Ersatzbetriebsrät:innen haben dann Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn sie nach Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds auf ein Mandat nachrücken. Sie können dann allerdings nur noch den Restanspruch des ausgeschiedenen Betriebsrats beanspruchen.

Was heißt erweiterte Bildungsfreistellung?

In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten besteht Anspruch auf erweiterte Bildungsfreistellung. Auf Antrag des Betriebsrats kann ein Mitglied des Betriebsrats bis zu einem Jahr ohne Entgeltfortzahlung freigestellt werden.