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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Wiedereingliederungsteilzeit

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Wiedereingliederungsteilzeit
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Wiedereingliederungsteilzeit

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Wiedereingliederungsteilzeit

Stand: Februar 2024

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Die Entgeltfortzahlung während einer Erkrankung bzw. nach einem Unfall für ArbeiterInnen war ein großer sozialpolitischer Schritt. Mit Einführung des Entgeltfortzahlungsgesetzes 1974 wurden die Rechte der ArbeiterInnen an die der Angestellten angenähert. Mit einer Novelle des Angestelltengesetzes im Jahr 2017 kam es zu einer weitgehenden Angleichung der Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung, wobei der Gesetzgeber die für ArbeiterInnen gültige Regelung auf die Angestellten ausgedehnt – und geringfügig verbessert hat.

Ergänzend zu den bestehenden Bestimmungen wurde ebenfalls im Jahr 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit eingeführt. Diese soll einen, auf die Gesundheit bedacht nehmenden, Einstieg in die berufliche Tätigkeit nach einem längeren Krankenstand ermöglichen. In diesem Skriptum werden die wesentlichen Rechte und Pflichten der ArbeitnehmerInnen bezüglich Entgeltfortzahlung und Wiedereingliederungsteilzeit übersichtlich dargestellt.

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