wichtiges für deine teilnahme
Zielgruppen: Wer kann teilnehmen?
Die meisten Seminare richten sich an Personen, die in der Arbeitnehmer:innenvertretung aktiv sind (Betriebsrät:innen, Personalvertreter:innen, Jugendvertrauenspersonen, Behindertenvertrauenspersonen).
Darüber hinaus können auch Gewerkschaftsfunktionär:innen, ÖGB- und AK-Angestellte sowie aktive Gewerkschaftsschulteilnehmer:innen zur Teilnahme zugelassen werden.
Für spezielle Zielgruppen (Euro-Betriebsrät:innen, Betriebsrät:innen im Aufsichtsrat, Sicherheitsvertrauenspersonen, Laienrichter:innen, Sozialversicherung, Behindertenvertrauenspersonen, Trainer:innen der gewerkschaftlichen Erwachsenenbildung) gibt es eigene Angebote.
Einige Angebote stehen auch für Gewerkschaftsmitglieder oder generell interessierte Personen offen.
Die konkrete Zielgruppe wird in der Ausschreibung des jeweiligen Angebots angegeben.
Teilnahmebedingungen
Damit alle Teilnehmer:innen ein grundlegendes Basiswissen haben, musst du die Grundkurse der eigenen Gewerkschaft oder die Gewerkschaftsschule bereits absolviert haben (Ausnahmen erfolgen mit Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft). Einige Angebote können aber auch ohne diese Grundlage besucht werden (insbesondere Kulturangebote, Diskussionsveranstaltungen etc.).
Es können maximal 2 Personen pro Betriebsstandort bzw. pro Gremium und Termin an einem Seminar teilnehmen.
Bei einigen Angeboten gibt es spezielle Teilnahmevoraussetzungen oder Prioritäten, z.B. Geschlechterquoten, Einschränkungen auf bestimmte Funktionen etc. Bitte die Hinweise bei den einzelnen Ausschreibungen beachten!
Bis auf einige Ausnahmen kannst du dasselbe Seminar erst nach einer Frist von fünf Jahren neuerlich besuchen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch andere Kolleg:innen das Angebot absolvieren können. Die Ausnahmen werden im Ausschreibungstext des Angebots definiert.
Anmeldung
Deine Anmeldung erfolgt über unsere Website (www.voegb.at) und wird nur mit der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung berücksichtigt. Informationen dazu findest du unter www.voegb.at/datenschutz.
Um eine faire Verteilung der verfügbaren Seminarplätze zu gewährleisten, kannst du dich für fünf Seminare pro Jahr fix anmelden. Ab der sechsten Anmeldung behalten wir uns vor, dir einen Platz auf der Warteliste anzubieten. Sollte im Seminar ein Platz frei werden, wirst du verständigt und kannst gerne teilnehmen.
Im Fall der Überbuchung eines Seminars kommst du auf die Warteliste und wirst verständigt, sobald ein Platz frei wird.
Die Anmeldung zu einem Seminar gilt für dich persönlich und kann nicht an eine andere Person übertragen werden.
Nur für Mitglieder der GÖD und younion Landesorganisation Wien: Die Anmeldung muss mindestens sieben Wochen vor Seminarbeginn erfolgen (Grund: Dienstfreistellung).
Ich kann doch nicht teilnehmen…
Wichtig: Falls du aus irgendeinem Grund doch nicht an einem Seminar teilnehmen kannst, für das du dich angemeldet hast, informiere uns bitte so rasch als möglich. So können wir frei gewordene Plätze an Kolleg:innen auf der Warteliste weitergeben und Stornokosten, die auch aus deinen Mitgliedsbeiträgen bezahlt werden, vermeiden!
Es kann immer einmal passieren, dass man sehr kurzfristig verhindert ist und zb. am Vortag absagen muss. Bitte gib uns aber auch in diesem Fall unbedingt Bescheid, damit wir die Trainer:innen informieren und ggf. dein Hotelzimmer stornieren können.
Solltest du drei Mal innerhalb eines Jahres sehr kurzfristig absagen (am Werktag vor Seminarbeginn) oder gar unentschuldigt fernbleiben, behalten wir uns vor, dir künftig nur mehr Wartelistenplätze anzubieten. Dadurch wollen wir sicherstellen, dass mit Seminarplätzen nicht leichtfertig umgegangen und dadurch anderen Interessierten die Möglichkeit einer Teilnahme genommen wird.
Die Anmeldung zu einem Seminar gilt für dich persönlich und kann nicht an eine andere Person übertragen werden.
Unterbringung im Hotel
Ein Hotelzimmer wird zur Verfügung gestellt, wenn die Wegzeit zwischen Wohnort und Seminarort länger als eine Stunde in einer Richtung beträgt.
Dauert die Anreise länger als drei Stunden und beginnt das Seminar bis spätestens 10.00 Uhr (du müsstest also vor 7.00h zu Hause wegfahren), kann eine Anreise am Vortag erfolgen. Bei einer Anreise am Vortag werden die Kosten für das Abendessen nicht übernommen.
Grundsätzlich erfolgt die Unterbringung im Einzelzimmer – genaue Informationen erfolgen mit der Seminareinladung. Kosten für selbst gebuchte Hotelzimmer werden nicht übernommen.
Dein Zimmer wird bis 10h am Anreisetag frei gehalten, danach wird es storniert. Solltest du dich verspäten, melde dich bitte unbedingt unter bildung@oegb.at.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder sehr kurzfristiger Abmeldung (am Werktag vor Seminarbeginn) behalten wir uns vor, entstehende Stornokosten an dich weiter zu verrechnen.
Ein Zimmerwunsch ist bei der Anmeldung bzw. frühestmöglich bekannt zu geben. Zimmer können nur nach Maßgabe des vorgebuchten Kontingents vergeben werden.
Kinderbetreuung
Kinderbetreuung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei Bedarf ist mit der Ansprechperson des jeweiligen Seminars Rücksprache zu halten.
Barrierefreiheit
Uns ist wichtig, dass unsere Angebote für alle Menschen zugänglich und barrierefrei sind. Besonders bei Veranstaltungen, die speziell auf die Zielgruppe der Behindertenvertrauenspersonen ausgerichtet sind, achten wir besonders auf eine barrierefreie Gestaltung.
Bei Seminaren für Behindertenvertrauenspersonen übernehmen wir gerne die Kosten für spezielle Anforderungen im Zusammenhang mit einer Behinderung. Voraussetzung dafür ist, dass diese Bedürfnisse möglichst frühzeitig – idealerweise bereits bei der Anmeldung – bekannt gegeben und von uns bestätigt werden.
Bitte beachte, dass Anforderungen, die im Vorfeld nicht mitgeteilt und von uns rückbestätigt wurden, leider weder berücksichtigt noch finanziell übernommen werden können.
Seminarbestätigung
Bei Seminaren erhalten alle Teilnehmer:innen eine Seminarbestätigung, sofern der festgelegte Prozentsatz der Unterrichtseinheiten besucht wurde. Diese Mindestanwesenheit umfasst in der Regel 75% der gesamten Unterrichtseinheiten eines Seminars. Kann die Mindestanwesenheit nicht erfüllt werden, wird das Seminar als nicht teilgenommen gewertet und keine Seminarbestätigung ausgestellt.
Für Online-Kurzvorträge und Kulturangebote werden keine Teilnahmebstätigungen ausgestellt.
Fahrtkostenzuschuss
Von VÖGB/AK wird kein Fahrtkostenzuschuss übernommen.
Bildungsfreistellung
Alle Informationen zur Bildungsfreistellung (§118 ArbVG) und erweiterten Bildungsfreistellung (§119 ArbVG) findest du hier.